Uns erreicht immer wieder die Frage, ob man seine bestehende Erdgasheizung auch im Falle des Nahwärmeanschlusses noch für eine eventuelle „Notversorgung“ behalten sollte bzw. darf. Dahinter steckt vermutlich die Befürchtung, dass die Nahwärmeversorgung ausfallen könnte und die Wohnung kalt wird.
Das wird aber nicht der Fall sein. Nahwärmenetze sind nicht besonders störungsanfällig. Die Genossenschaft verpflichtet sich in den zukünftigen Verträgen außerdem zur Wärmelieferung. Sie sichert sich dagegen ab, dass möglicherweise der Biomassekessel ausfällt. Dafür hat sie ein eigenes Backup-System: ein sogenanntes Hotmobil, dass z.B. auf Biogas- oder Erdgasbasis läuft und nur dann zugeschaltet wird, wenn ein anderer Erzeuger ausfällt.
Die Genossenschaft muss aus wirtschaftlichen Gründen umgekehrt in ihren technischen Anschlussbedingungen festlegen, dass Wärmeabnehmer ihren Gasanschluss abmelden müssen und kein Erdgas mehr beziehen. Wenn nämlich die Anschlussnehmer häufiger auf Erdgas umschwenken und die Wärmeabnahme nicht konstant ist, drohen die Einnahmen der Genossenschaft wegzubrechen. Die Absicherung gegenüber Insolvenzrisiken ist für alle Genossen, die ja gleichzeitig Kunden sind, sehr wichtig. Deswegen gibt es keine Nahwärmegenossenschaft, die auf solche Anschlussbedingungen verzichtet bzw. überhaupt verzichten kann.