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Was ist eine Genossenschaft?

Die Genossenschaft bezeichnet seit mehr als 170 Jahren einen Zusammenschluss von Personen zu Zwecken der wirtschaftlichen Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Wilhelm Raiffeisen charakterisierte schon 1866  diese solidarische Organisationsform durch seinen Ausspruch: „Was dem einzelnen nicht möglich ist, das vermögen Viele.“

Das zentrale Anliegen von Genossenschaften ist es, gemeinsame wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedürfnisse ihrer Mitglieder zu befriedigen. Die Wesensmerkmale dazu sind neben dem Förderungsprinzip die Grundsätze der Selbsthilfe, der Selbstverantwortung und der Selbstverwaltung. Häufig sind die Genossenschaftsmitglieder in einer Person Miteigentümer/Träger zugleich Geschäftspartner (Abnehmer, Lieferant) und Eigenkapitalgeber.

Die fast 10.000 Genossenschaften in Deutschland (Bank-, Wohnungs-, Konsum- und neuerdings auch Energie-Genossenschaften) erfreuen sich in der Geschäftswelt eines hervorragenden Leumunds, da sie die niedrigste Insolvenzrate aller Geschäftsformen haben – sie liegt im Promillebereich. Eine Erklärung für die ökonomische Stabilität ist die Pflicht, sich durch einen Genossenschaftsverband prüfen zu lassen. Wichtiger aber scheint, dass eben die solidarische Grundeinstellung dieser Geschäftsform ein nachhaltiges Wirtschaften befördert.

Die Genossenschaft nutzt die Vorteile einer Kapital-Gesellschaft mit beschränkter Haftung indem die Mitglieder (=Inhaber) der Genossenschaft nur mit ihren Genossenschaftsanteil haften (in der Regel ca. 500 Euro). Gleichzeitig werden die demokratischen Vorteile einer Personengesellschaft wie die eines Vereines genutzt: Eine Person hat ohne Ansicht der gezeichneten Anteile immer eine Stimme.

Gründung einer Genossenschaft

Organe und Mitglieder

Organe und Mitglieder

Bürgerenergiegenossenschaften

Die Energiegenossenschaften haben zumeist das Ziel einer dezentralen konzernunabhängigen und ökologischen Energiegewinnung. Sie sind eine Form der Bürgerbeteiligung, vorwiegend auf kommunaler oder regionaler Ebene, und bieten die Möglichkeit, an der Energiewende aktiv mitzuwirken. Sie bieten darüber hinaus auch Anlage- und Investitionsmöglichkeiten in lokale und regionale Energieprojekte.

Der Geschäftsbetrieb betrifft häufig die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien oder die Beteiligung an solchen Anlagen. Weitere Aktivitäten betreffen die Errichtung und den Betrieb von Blockheizkraftwerken (Nutzung der Kraft- Wärme Kopplung.)

Ende 2012 gab es in Deutschland mehr als 700 Bürgerenergiegenossenschaften.

  • Typischerweise folgen Bürgerenergiegenossenschaften weltweit den sieben Grundsätzen, die 1995 von der International Co-Operative Alliance verabschiedet wurden:
  • Freiwillige und offene Mitgliedschaft,
  • demokratische Mitgliederkontrolle,
  • ökonomische Partizipation der Mitglieder,
  • Autonomie und Unabhängigkeit, Ausbildung,
  • Fortbildung und Information,
  • Kooperation mit anderen Genossenschaften und
  • Vorsorge für die Gemeinschaft.

 

Quellen:

bearbeitet nach Wikipedia

https://de.wikipedia.org/wiki/Bürgerenergiegenossenschaft und
https://de.wikipedia.org/wiki/Genossenschaft